Um an der Landesaktion Stadterneuerung teilnehmen zu können, muss eine Gemeinde (mit mehr als 5.000 Einwohnern) zunächst ein Kurzkonzept und einen Gemeinderatsbeschluss bei der Abteilung Raumordnung und Regionalpolitik, Landeskoordinierungsstelle für Stadterneuerung vorlegen.
Nach Aufnahme in die Aktion wird gemeinsam von Politik, Verwaltung und Bevölkerung ein Stadterneuerungskonzept mit Zielen, Chancen und Herausforderungen sowie konkreten Projekten erarbeitet.
Aktivphasen. Für den Prozess, die Entwicklung und Umsetzung der Projekte, steht ein Zeitraum von 4 Jahren ab Aufnahme zur Verfügung, die so genannte „Aktivphase“. Nach dieser Aktivphase tritt die Stadtgemeinde automatisch in eine Ruhephase, die mindestens 4 Jahre dauert. Danach kann der Prozess von Neuem gestartet werden.