Nachhaltige Ortsentwicklung

Für eine nachhaltige Ortsentwicklung – gönnen wir unserer Infrastruktur und Natur eine Auszeit. Bausperre samt Abänderung des Bebauungs- und Flächenwidmungsplanes für den Ortskern. Dabei werden Themen wie Versiegelung und Grünraumschaffung mitberücksichtigt.

Im Zuge einer Infoveranstaltung wurden die Guntramsdorferinnen und Guntramsdorfer im Musikheim über die bestehende Bausperre, bzw. über das Konzept zur geplanten Änderung des örtlichen Bebauungs- und Flächenwidmungsplanes aus erster Hand informiert.

„Gerade im Sinne einer nachhaltigen Ortsentwicklung ist es aus meiner Sicht höchste Zeit, die Notbremse zu ziehen, um beispielsweise großvolumige Wohnbauprojekte im Zentrum zu verhindern, jedoch gleichzeitig eine geplante, strukturierte Verdichtung im Zentrum zu ermöglichen. Es geht um die gezielte Sicherung unserer örtlichen Infrastruktur, denn diese muss mit der Ortsentwicklung Schritt halten können! Ein Ausquetschen von Grundstücken ist dann nicht mehr möglich.“,so Bürgermeister Robert Weber.

Transparente Kommunikation
Mit dieser Infoveranstaltung wurde ein Rahmen geschaffen, wo es möglich war sich auszutauschen, Informationen direkt zu erfahren, zu hinterfragen und gezielt mit den Mitarbeitern aus dem Baumt seine persönlichen Sichtweisen zu klären.

Alle Änderungen rund um die örtliche Flächenwidmung oder Bebauungsvorschriften sind übrigens seit vielen Jahre online jeder Zeit über www.guntramsdorf.at einzusehen. Damit ist gewährleistet, dass Beschlüsse und Änderungen zu diesen sensiblen Themen jede(r) GuntramsdorferIn zu jeder Zeit einsehen kann.

 

Ing. Peter Seitz (Leiter Baumt) ergänzt: „Damit kommen wir auch Wünschen von Bürger*innen nach, die uns ihre Sichtweise über die Bürgerbeteiligung mitgeteilt haben. Denn großvolumiger Wohnbau im Zentrum wirkt sich nicht zuletzt auf unsere Infrastruktur, den Verkehr und das Ortsbild negativ aus.“

Ziel der Bausperre
Der Baulandbereich, für den die Bausperre gilt, umfasst den überwiegend von geschlossener, relativ dichter und zu einem Teil noch landwirtschaftlicher Bebauungsstruktur geprägten, zentralen Ortskern von Guntramsdorf. Eine weitere, über das ortsübliche Maß hinausgehende Verdichtung (insbesondere durch weitere dichte, mehrgeschoßige Wohnhausanlagen) würde im Bereich des engeren Ortszentrums der vorhandenen charakteristischen Bebauungs- und Nutzungsstruktur widersprechen und aller Voraussicht nach auch die Kapazitätsgrenzen der infrastrukturellen Ausstattung der Gemeinde übersteigen. Ziel ist es, die historisch gewachsene Orts-, Siedlungs- und Bebauungsstruktur im zentralen Ortsbereich für die Dauer der Bausperre und darüber hinaus möglichst zu bewahren und dass vorerst keine weiteren, stark verdichteten Bebauungsstrukturen errichtet werden.

Die im Zuge der Infoveranstaltung vorgeschlagenen Änderungen des Flächenwidmungs- und Bebauungsplanes beinhalten unter anderem:

 

  • Vorgabe über eine Geschoßflächenzahl (GFZ) – in Abhängigkeit der max. zulässigen Gebäudehöhe (Bauklasse)
  • Vorgabe der max. Bebauungsdichte
  • Vorgaben betr. der zu errichteten KFZ-Stellplätzen auf Eigengrund
  • Vorgaben einer max. unterirdischen und oberirdischen Versiegelung
  • Vorgaben von Mindestgrößen von Bauplätzen

 

Gut zu wissen! Für sämtliche Objekte bzw. Grundstücke die z.B. eine derzeit bewilligte Bebauungsdichte aufweisen, die über den neuen Vorgaben liegt, besteht natürlich der sogenannte Bestandsschutz. Dies bedeutet, dass die neuen Bestimmungen natürlich nur für neue Objekte anzuwenden sind.